Die GEZ schreibt aktuell Rundfunkteilnehmer an, die bereits am Lastschriftverfahren teilnehmen, bei denen wir aber festgestellt haben, dass keine unterschriebene Einzugsermächtigung vorliegt.
Warum ist eine Bestätigung durch die Unterschrift erforderlich?
Im allgemeinen Geschäftsverkehr ist es üblich, Einzugsermächtigungen auch ohne Unterschrift entgegenzunehmen. Diesen Service bietet auch die GEZ ihren Kunden an. Die GEZ bittet nun um schriftliche Bestätigung der Einzugsermächtigung. Dies dient auch Ihrer Sicherheit. Sie haben die Möglichkeit, die Richtigkeit Ihrer Daten zu prüfen.
Akzeptiert die GEZ weiterhin telefonisch erteilte Einzugsermächtigungen?
Diesen Service bietet die GEZ ihren Kunden weiterhin an. Wir lassen uns jedoch die Einzugsermächtigung zusätzlich per Unterschrift bestätigen.
Kann ich den Antwortabschnitt auch per Fax zurückschicken?
Eine Antwort ist auch per Fax möglich. Wir bitten Sie aber, den Antwortabschnitt per Post zu senden, da in diesem Fall Ihre Antwort maschinell gelesen werden kann.
Sie brauchen dazu nur den vorbereiteten Antwortabschnitt in dem beigefügten Rückumschlag zurückschicken.
Warum soll ich den Antwortabschnitt nutzen?
Der Antwortabschnitt erleichtert Ihnen die Bestätigung der Einzugsermächtigung, da wir für Sie alle relevanten Daten bereits eingetragen haben. Darüber hinaus ist der Antwortabschnitt maschinell lesbar und ermöglicht uns so eine schnelle Verarbeitung.
Was passiert, wenn ich den Antwortabschnitt nicht zurücksende?
Um die Vorteile des Einzugsverfahrens auch für die Zukunft zu gewährleisten, benötigen wir die unterschriebene Einzugsermächtigung.
Ist die Postleitzahl 50408 auf dem Antwortumschlag eine Postleitzahl der GEZ?
Ja, diese Postleitzahl wurde für uns eingerichtet, um die Antworten der Rundfunkteilnehmer schnell verarbeiten zu können.